Unser Dienstleistungsangebot

Unfallschadengutachten
Nach Kundenauftrag fertigen wir von allen Versicherern anerkannte Schadengutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadenfall.
Zur Wahrung unserer Neutralität nehmen wir keine Kaskoschaden Aufträge von der Versicherungswirtschaft entgegen.

Schadenregulierung
Damit unsere Kunden im Schadenfall nicht „allein auf weiter Flur stehen“, unterstützen wir Sie von der Anspruchsstellung bis Kontrolle der Endabrechnung. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und halten Sie immer auf dem neusten Stand, was die Bearbeitung Ihres Schadenfalls angeht. 

Zeitwertermittlung oder Fahrzeugbewertung
Wechselt ein Kraftfahrzeug den Besitzer stellt sich stets die Frage nach Zustand und Wert. Hier helfen wir mit sachverständiger Meinung weiter und stellen sicher, dass Sie kein „blaues Wunder“ erleben, wenn Sie einen Gebrauchtwagen erwerben.
Sollten Sie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen eine Neubewertung Ihres Fahrzeuges wünschen, stimmen wir die Kriterien für die Bewertung ab und fertigen ein Sachverständigengutachten an, welches gegenüber Dritten Bestand hat.

Oldtimer-, Jungtimer- oder Bewertung von Sonderfahrzeugen
Besitzen Sie einen Oldtimer, müssen Sie Ihr Fahrzeug nach Zustandsklassen bewerten lassen und dies gegenüber Ihres Versicherers belegen, sodass eine Einstufung erfolgen kann. Hier hilft ein Sachverständigengutachten nach den Systemen „Schwacke Classic“ oder „Classic Data“ weiter und wird von allen Versicherungen anerkannt.

Abnahme von HU/AU nach §29 StVZO („TÜV“)
Gemäß den Vorschriften der StVZO ist jedes privat genutzte Kraftfahrzeug alle 2 Jahre beim Prüfingenieur einer anerkannten Prüforganisation vorzustellen. Hier helfen wir weiter und prüfen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl.

Beratung im Schadenfall
Sollten Ihnen im Zusammenhang mit einem Schadenfall Aspekte der Abrechnung oder das Verhalten des regulierenden Versicherers unklar sein, helfen wir weiter. Durch eine langjährige Berufspraxis und kontinuierliche Weiterbildung zu juristischen Fragestellungen können wir alle Alternativen für eine Schadenabrechnung erläutern und so eine optimale Entscheidung vorbereiten.

Leasingrücknahme
Geben Sie Ihr Leasingfahrzeug nach Ablauf des Leasingzeitraums zurück bewertet das Autohaus den Fahrzeugzustand. Dadurch kann es zu erheblichen Mehrkosten kommen, deren Begründung Ihnen eventuell nicht nachvollziehbar erscheint. Hier helfen wir weiter. Wir sind mit den Schadenkatalogen der wichtigsten Hersteller vertraut und wissen, nach welchen Kriterien der Zustand eines Leasingfahrzeugs bewertet werden muss. Sollte es bei der Abrechnung zu „Ungereimtheiten“ gekommen sein, klären wir diese mit dem Autohaus und verhelfen Ihnen zum Recht.